Friday, August 30, 2019

Klimabetrug: Kanadisches Gerichtsurteil gegen CO2-Hockeyschläger Erfinder Dr. Michael Mann


Kanadisches Gerichtsurteil verlangt von CO2-Hockeyschläger Erfinder Dr. Michael Mann die Herausgabe seiner Daten. Klimabetrüger Mann weigert sich und zahlt lieber ein paar Millionen!



Dazu eine Gegenmeinung von Mathias Bröckers:
https://www.youtube.com/watch?v=rSq33aCrmOI


und ein Kommentar dazu:

Sehr guter Kommentar auf Bröckers eigener Seite unter dem gleichen Text wie hier vom User "bekir" (ich hoffe er nimmt es mir nicht übel seinen Kommentar kopiert zu haben)

"Michael Manns Anwalt deutet geschickt (aber unzutreffend) an, Tim Ball habe quasi um Gnade gewinselt und dadurch eine Verfahrenseinstellung erreicht. Tatsächlich zitiert er aus Balls Antrag nur die Punkte 82 – 84, in denen Ball in der Tat auf sein inzwischen hohes Alter von 80 Jahren und seinen schlechten Gesundheitszustand verweist. Balls eigentlicher Antrag (Manns Anwalt räumt es so nebenbei ein) zielt auf Verfahrensbeendigung “for delay”. “Delay” kann “Aufschub” heißen und passt doch so richtig schön zu “Gnade für den todkranken, wegen Verleumdung beklagten Antragsteller”? Tatsächlich heißt “delay” hier aber “Verspätung”: Erst mal hat der KLÄGER seine (Zivil-)Klage zu begründen und zu beweisen. Dafür hat er nicht endlos Zeit. Manns Verleumdungsklage wurde vor acht Jahren gegen einen 72-jährigen erhoben. Ist es Ungeduld, wenn dieser mit 80 Jahren meint, der Kläger habe nun genug Zeit gehabt? Wohl nicht, denn das Gericht teilte Balls Meinung, dass irgendwann mal Schluss ist. Selbst wenn der Beklagte noch jung und gesund wäre, muss der Kläger irgendwann mal zu Potte kommen und inhaltlich vorleisten – egal, wie triftig Balls Punkte 1 – 81 sind oder wie krank Ball ist (Punkte 82 – 84). Mann selber gibt ja zu, dass er schon irgendwie verloren hat, denn er habe ein “absolute right of appeal”, eine uneingeschränkte Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Gerichtsentscheidung einzulegen und will dies sorgfältig prüfen. (“We will likely challenge the dismissal of the suit. – Wir werden wahrscheinlich die Abweisung der Klage anfechten.”) Dort wo nicht sein Anwalt raunt, sondern Mann selber spricht, ist dann von “Gnade” für den Beklagten keine Rede, sondern von wahren Grund der Kläger-Niederlage; hauptsächlich stört ihn – nach acht Jahren Prozessierei – die unverschämte Eile des Gerichts: “Die Klagabweisung stützt sich auf die angebliche Ausübung eines gerichtlichen Ermessensspielraums, eine Klage wegen Verspätung zurückzuweisen.” (The dismissal involved the alleged exercise of a discretion on the Court to dismiss a lawsuit for delay.) Völlig zu Recht weist Mann darauf hin, dass vom Gericht weder seine Einlassungen als nicht stichhaltig gewertet wurden, noch Balls Einlassungen als stichhaltig. Hat ihm sein Anwalt wirklich nicht gesagt, warum das Gericht nicht im Traum daran denkt, in eine inhaltliche Prüfung einzusteigen? Eine nicht ausreichend begründete und belegte Klage ist nämlich “unsubstanziiert” (substanzlos) und kann aus rein formalen Gründen abgewiesen werden. Das freut den Richter, denn er spart sich viel Prüf- und Schreibaufwand. Der Kläger muss sich dagegen fragen, ob und wo er (oder sein Anwalt) versagt haben – falls es ihm wirklich jemals darum gegangen sein sollte, eine “vollständige” Klage abzuliefern. Zwar wurde Mann (da hat er wieder recht) nicht gerichtlich verpflichtet, irgendetwas oder etwas Bestimmtes vorzulegen, z.B. seinen Hockeyschläger. Was er mit seiner Klage vorlegt, bleibt erst mal ihm überlassen. Dass er überhaupt was vorlegt, ist ein Recht, aber keine “Pflicht”, sondern nur eine “Obliegenheit” – niemand zwingt ihn förmlich dazu. Er kann es bleiben lassen, seine Klage ist dann aber halt fehlerhaft und (ohne inhaltliche Prüfung) zum Scheitern verurteilt. Dass er Balls Anwaltskosten nicht zahlen wird, mag in Kanada so sein. Aus den USA hört man jedenfalls hin und wieder, dass kleine Leute immer verlieren, wenn sie riskieren, von zahlungskräftigen Konzernen etc. verklagt zu werden. Denn selbst wenn sie Recht bekommen (die Klage gegen sie also scheitert), bleiben sie auf ihren Anwaltskosten sitzen. Deren oft exorbitante Höhe richtet sich nach dem Streitwert, der sich wiederum am Klageinhalt bemisst. Der reiche Kläger hat es also in der Hand, lästig werdende Nicht-Reiche gezielt in den Ruin zu treiben, jahrelang zu belästigen und (wie hier) am Ende ein für den “Konzern” ungünstiges INHALTLICHES Urteil durch eigene Untätigkeit doch noch zu hintertreiben – die Justiz also zweckentfremdend für einen reinen Vernichtungsschlag oder eine reine Blockierungsstrategie zu missbrauchen. Aus Sicht deutscher Kommentatoren ist das ein schwerer Systemfehler und kann daher bestimmt kein Hinweis darauf sein, dass Mann mit seiner Verleumdungsklage schon irgendwie im Recht gewesen sein muss. Unabhängig von aller Juristerei: Wo ist das Zeitproblem des Prof. Mann? Was hinderte ihn “rechtzeitig” eine handfeste Klagebegründung abzuliefern?"

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