deutschlandfunk 19.01.2016
(der frühere Verfassungsrichter) Di Fabio hatte der Bundesregierung bescheinigt, mit der Grenzöffnung für
Flüchtlinge gegen geltendes Recht zu verstoßen. Voßkuhle meinte dazu,
in den vergangen fünf Jahren sei "eine Sensibilität eingetreten dafür,
dass man rechtliche Regelungen nicht immer durchsetzen kann" und
"Verträge weit ausgelegt" werden. Dies habe das Vertrauen in
rechtsstaatliche Vereinbarungen relativiert. Dennoch glaube er nicht,
man müsse deshalb "den Untergang des Abendlandes herbeibeschwören".
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